Marken & Agenturen
KI in der Videoproduktion: Was sie kann – und was nicht
Sunny Bar, Gründer von myCreative.Pro
Veröffentlicht 7 Min. LesezeitAlso in English
Kurz gesagt
KI nimmt heute viele Stunden vor dem Schnitt ab: Interviews transkribieren, Takes sortieren, Material sichten und beschreiben, einen ersten Rohschnitt bauen, Untertitel vorbereiten. Ihr Briefing, das Interview, die Regie vor der Kamera und die Entscheidung, was der Film erzählt, übernimmt sie nicht. Das machen Menschen, und sie stehen dafür gerade. Seit dem 2. August 2026 (öffnet in einem neuen Tab) kommt mit der EU-KI-Verordnung eine klare Regel für Video hinzu: Realistische synthetische Personen, geklonte Stimmen und täuschend echte Fake-Aufnahmen müssen gekennzeichnet werden; normale KI-gestützte Bearbeitung nicht.
Die Frage liegt längst auf dem Tisch. Im Frühjahrsmonitor 2026 des Agenturverbands GWA steht KI-Kompetenz ganz oben auf der Liste der wachsenden Kundenforderungen, genannt von 61,1 Prozent der Agenturen. 49 Prozent sehen im Ersatz ihrer Leistungen durch KI ein deutliches Wachstumshemmnis (GWA-Frühjahrsmonitor 2026 (öffnet in einem neuen Tab)). Hier die ehrliche Aufteilung.
Wo spart KI in der Videoproduktion wirklich Zeit?
In den Stunden zwischen Drehschluss und erstem Schnitt.
Ein 40-minütiges Interview mit zwei Kameras ergibt 80 Minuten Material, noch bevor ein einziges Schnittbild gedreht ist. Jemand muss alles sichten, notieren, was gesagt wurde, von jeder Antwort die saubere Version finden und sich merken, wo die guten Nahaufnahmen liegen. Das ist Arbeit für die Schnittassistenz, und genau hier sind heutige Werkzeuge wirklich nützlich.
| Aufgabe | Was KI gut kann | Was ein Mensch weiter prüft |
|---|---|---|
| Transkription | Macht aus stundenlangen Gesprächen durchsuchbaren Text mit Timecode | Namen, Produktbegriffe, Fach- und Medizinvokabular |
| Takes finden | Gruppiert Wiederholungen derselben Antwort und markiert die sauberste | Welcher Take die richtige Energie hat, nicht nur die wenigsten „Ähs“ |
| Material loggen | Beschreibt jede Einstellung, sodass Sie nach „Hände am Mischpult“ suchen können | Ob die Einstellung erzählt, was der Film braucht |
| Rohschnitt | Baut aus einem schriftlichen Briefing eine erste Rohfassung | Aufbau, Tempo, was rausfliegt |
| Untertitel | Erstellt Untertiteldateien mit Timing | Jede Zeile, bevor sie online geht (barrierefreie Videos) |
| Archivsuche | Findet jede Einstellung eines Produkts oder einer Person über frühere Drehs hinweg | Ob Nutzungsrechte und Einwilligungen die Wiederverwendung abdecken |
Was kann KI nicht ersetzen?
Alles, was Urteilsvermögen, Vertrauen oder jemanden braucht, der dafür geradesteht.
- Das Briefing. Für wen ist der Film, und was soll er verändern? Ein Tool kann ein Briefing formatieren. Es kann sich nicht mit Ihrem Vertrieb zusammensetzen und herausfinden, warum Abschlüsse hängen bleiben (was in ein gutes Briefing gehört).
- Das Interview. Menschen öffnen sich einem Menschen, nicht einem Prompt. Eine nervöse Ingenieurin dazu zu bringen, das Entscheidende in einem klaren Satz zu sagen, ist Handwerk (mehr zu Interviewfilmen).
- Regie vor der Kamera. Wo jemand steht, wann man noch einmal dreht und wann man aufhört, weil der erste Take der ehrliche war.
- Geschmack und Geschichte. KI findet den saubersten Take. Den wahrhaftigen auszuwählen und zu entscheiden, was ganz rausfliegt: Genau dort entsteht der Film.
- Der Endschnitt und die Verantwortung. Wenn ein Film unter Ihrer Marke erscheint, gibt ein Mensch ihn frei und steht für jedes Bild gerade.
Unsere Interviewserie „In The Studio“ für ADAM Audio ist ein guter Prüfstein: Porträts von Produzentinnen, Toningenieuren und Artists, gedreht in London, Berlin und Wien, fast immer mit zwei Kameras, bei Doppelinterviews mit drei. Jede Antwort gibt es also mindestens zweimal. Das Sortieren kann KI übernehmen. Was eine Folge ausmacht, ist das Gespräch im Studio und die Entscheidung, welche Momente das Porträt tragen.
Ist mein Video KI-generiert?
Wenn es gedreht und nichts Synthetisches hinzugefügt wurde: nein. KI hat vielleicht beim Sortieren, Bereinigen oder Untertiteln echter Aufnahmen geholfen. Das ist KI-gestützt, nicht KI-generiert.
Es gibt drei Stufen:
- KI-gestützt. Echte Aufnahmen. KI half bei Transkript, Sichtung, Rauschunterdrückung, Farbe oder Untertiteln.
- KI-generierte Elemente. Ein generierter Hintergrund, eine synthetische Sprecherstimme, eine generierte Einstellung in einem sonst gedrehten Film. Das gehört schriftlich vereinbart, und manches muss gekennzeichnet werden.
- Synthetisch. Ein KI-Avatar Ihrer Geschäftsführung, eine geklonte Stimme, realistische Bilder von etwas, das nie passiert ist. Das nennt das Gesetz einen Deepfake.
Fragen Sie Ihr Studio, welche Stufe gilt. Ein gutes Studio antwortet in einem Satz; lassen Sie sich diesen Satz schriftlich geben. Als unser Release-Trailer für World Warfare & Economics eine Stimme brauchte, haben wir eine Sprecherstimme gecastet, und ein Filmkomponist hat den Original-Score geschrieben.
Was verlangt die KI-Verordnung seit dem 2. August 2026?
Deepfakes kennzeichnen: realistische synthetische Personen, geklonte Stimmen, täuschend echte Fake-Aufnahmen. Normale KI-gestützte Bearbeitung braucht kein Label.
Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 2. August 2026 (öffnet in einem neuen Tab). Der KI-Omnibus (öffnet in einem neuen Tab) vom Juli 2026 hat andere Fristen verschoben, diese nicht. Die einzige Schonfrist, bis zum 2. Dezember 2026, betrifft die maschinenlesbare Markierung, die KI-Tools selbst einbauen müssen, und gilt nur für Tools, die schon vorher auf dem Markt waren (FAQ der Kommission (öffnet in einem neuen Tab)).
- Was zählt. Ein Deepfake ist ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlich als echt erscheinen würde (Art. 3 Nr. 60 (öffnet in einem neuen Tab)).
- Wer kennzeichnet. Der „Betreiber“, also wer das KI-System in eigener Verantwortung verwendet (Art. 50 Abs. 4 (öffnet in einem neuen Tab)). Nach den Leitlinien der EU-Kommission (öffnet in einem neuen Tab) ist ein Unternehmen, das eine Agentur lediglich beauftragt, ohne zu entscheiden, ob und wie sie KI einsetzt, kein Betreiber. Bestellen Sie den Avatar selbst, kann das anders aussehen. So oder so: Halten Sie schriftlich fest, wer was kennzeichnet und wie.
- Wann. Klar erkennbar, spätestens wenn jemand den Inhalt zum ersten Mal sieht oder hört (Art. 50 Abs. 5 (öffnet in einem neuen Tab)).
- Kreative Werke. Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken darf der Hinweis so erfolgen, dass er das Werk nicht stört. Die Kommission legt „offensichtlich“ eng aus (öffnet in einem neuen Tab): Werbung kann darunterfallen, muss aber nicht.
- Nicht rückwirkend. Inhalte, die vor dem 2. August 2026 entstanden sind, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden (FAQ der Kommission (öffnet in einem neuen Tab)).
| Kennzeichnungspflichtig (Deepfake) | In der Regel kein Label |
|---|---|
| Ein realistischer KI-Avatar Ihrer Geschäftsführung, der zur Belegschaft spricht | Rauschunterdrückung, Farbkorrektur, Tonbereinigung |
| Die geklonte Stimme einer realen Person | Transkripte und Untertitel für mehr Barrierefreiheit |
| Realistische Bilder eines Ereignisses, das nie stattgefunden hat | Ein Passant, der aus dem Hintergrund entfernt wird |
| Eine KI-veränderte Produktaufnahme, die das Produkt besser aussehen lässt, als es ist | Ein echtes Produkt vor einem KI-Hintergrund, der über das Produkt nicht täuscht |
Auf Grundlage der Art.-50-Leitlinien der EU-Kommission (öffnet in einem neuen Tab).
Wohin geht mein Material, wenn ein Studio KI einsetzt?
Das hängt vom Tool ab, also fragen Sie nach. Manche KI läuft auf dem Schnittrechner, vieles in der Cloud eines Anbieters.
Bei einem Cloud-Tool gehen Ihre Dateien oder daraus erzeugte Daten wie Transkripte und Standbilder an diesen Anbieter, zu dessen Bedingungen. Wenn Sie als Agentur unter NDA arbeiten oder als Marke ein unveröffentlichtes Produkt drehen, klären Sie das vor dem Dreh. Fragen Sie:
- Welche KI-Tools kommen mit unserem Material, Ton, Transkripten oder Skripten in Berührung?
- Läuft jedes Tool auf Ihren Rechnern oder in einer Cloud? Welcher Anbieter, welche Region?
- Was genau wird hochgeladen: ganze Dateien, Ton, Transkripte, Standbilder?
- Darf unser Material zum Training von Modellen genutzt werden? Ist das abgeschaltet, und in welchem Tarif?
- Wie lange wird es gespeichert, und wie wird es gelöscht?
- Erkennt ein Tool Gesichter, und wo läuft das?
- Gibt es mit jedem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)?
- Können Sie unser Projekt auf Wunsch ohne Cloud-KI umsetzen, und steht das im Vertrag oder NDA?
Was ist CutterFly, und warum baut ein Filmstudio Software?
CutterFly ist eine Mac-App für die Arbeit vor dem ersten Schnitt. Sunny Bar hat myCreative.Pro gegründet und CutterFly entwickelt. Erschienen ist die App noch nicht.
Das Problem dahinter fasst die App selbst (öffnet in einem neuen Tab) so: „The hard part isn't the cut. It's everything before it.“ Das Schwierige ist nicht der Schnitt, sondern alles davor.
CutterFly, „the AI first-cut editor for Mac“ (öffnet in einem neuen Tab), läuft auf Macs mit Apple Silicon und sichtet Material wie eine Schnittassistenz: Die App transkribiert den Ton, gruppiert Wiederholungen nach Thema, markiert die beste Version und beschreibt jeden B-Roll-Moment, damit Bilder genau auf den Worten landen, die sie illustrieren.
Dann briefen Sie die App, und sie baut einen Schnitt, den Sie von Hand verfeinern. Der Schnitt geht als bearbeitbare Timeline nach Premiere Pro oder DaVinci Resolve; die letzten Entscheidungen trifft also weiterhin ein Mensch im Schnitt.
CutterFly kann komplett lokal auf dem Mac laufen oder das Material in der Cloud von CutterFly analysieren. Die Fragen oben gelten also auch für CutterFly.
In Kundenprojekten haben wir CutterFly bisher nicht eingesetzt; der Start steht kurz bevor. Archivieren wir Kundenmaterial, bewahren wir die zugehörige CutterFly-Analyse mit auf. Auf cutterfly.ai (öffnet in einem neuen Tab) können Sie sich für die Early-Access-Liste eintragen.
So gehen wir damit um
KI-Tools wählen wir Projekt für Projekt. Generative KI kommt nur auf Ihren Wunsch in den Film.
An unseren vier Schritten ändert KI nichts: erst ein echtes Gespräch, dann ein Briefing, das alle freigeben, bevor eine Kamera läuft. Generative KI, also generierte Videos, Bilder, Sprecherstimmen, Musik oder Grafiken, setzen wir nur ein, wenn unsere Kundinnen und Kunden das möchten. Ohne einen solchen Wunsch haben wir sie noch nie in einem Kundenfilm verwendet. Läuft Ihr Projekt unter NDA, bringen Sie die Fragen oben ins erste Gespräch mit.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Sie möchten genau wissen, wo KI Ihren Film berühren würde und wo nicht? Fragen Sie uns im ersten Gespräch. Sprechen wir
Quellen
- GWA-Frühjahrsmonitor 2026 (PDF) (öffnet in einem neuen Tab): KI-Kompetenz als wachsende Kundenforderung (S. 30), Ersatz von Agenturleistungen durch KI als Wachstumshemmnis (S. 14)
- EU-Kommission: FAQ zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung (öffnet in einem neuen Tab): Geltung ab 2. August 2026, Schonfrist bis 2. Dezember 2026, keine rückwirkende Kennzeichnung
- EU-Kommission: KI-Omnibus in Kraft (öffnet in einem neuen Tab): die Änderung vom Juli 2026, die andere Fristen der KI-Verordnung verschiebt
- AI Act Service Desk: Art. 3, Begriffsbestimmungen (öffnet in einem neuen Tab): Betreiber und Deepfake (Nr. 60)
- AI Act Service Desk: Art. 50 (öffnet in einem neuen Tab): Offenlegung von Deepfakes (Abs. 4), Zeitpunkt (Abs. 5), künstlerische und kreative Werke
- EU-Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 (öffnet in einem neuen Tab): wann ein beauftragendes Unternehmen kein Betreiber ist, Auslegung von „offensichtlich“, Beispiele zur Kennzeichnung
- CutterFly (öffnet in einem neuen Tab): Produktbeschreibung und Early-Access-Liste
Mit KI-Unterstützung recherchiert und entworfen, von Sunny Bar geprüft und überarbeitet.
